Mängelmanagement und Dokumentation

Mängelmanagement und Dokumentation mit Digitalbildern ist praktisch, effizient und kostengünstig. Wichtig ist jedoch, die Beweistauglichkeit der elektronischen Dokumentation zu gewährleisten. Dies kann sehr einfach durch den Einsatz von qualifizierten Zeitstempeln gemäß § 2 Nr. 14 SigG erreicht werden. Der elektronische Fingerabdruck der Datei (Hash) wird bei einem staatlich akkreditierten Trust-Center hinterlegt und der amtliche Zeitpunkt der Hinterlegung (gemäß ZeitG) in einem qualifiziert signierten Bestätigungsprotokoll (Zeitstempel) bestätigt. Ein so gesichertes Digitalbild kann als Beweismittel nach § 371a ZPO in einen Prozess eingeführt werden und wird hinsichtlich der Beweislast erheblich, gegenüber dem analogen Beweisfoto, priviligiert. Der Gegner kann sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken. Diese Privilegierung des elektronischen Bildes ist ein erheblicher praktischer Vorteil gegenüber der Dokumentation mit analogen Beweisfotos.