Langzeitarchivierung nach § 110a SGB IV

Archive in Sozialkassen unterliegen den besonderen Bestimmungen des § 110a SGB IV und müssen zusätzlich eine dauerhafte Integrität der Signaturen nach § 17 SigV sicherstellen.

Eine gesetzeskonforme Lösung für die Langzeitarchivierung muss in der Lage sein, die Beweiswirkung der archivierten, elektronisch signierten Dokumente langfristig zu erhalten und dazu erforderliche Maßnahmen bereitstellen. Speziell die Bestimmungen des §17 SigV müssen durch die Lösung technisch umgesetzt werden. Um die verwendeten qualifizierten Signaturen dauerhaft zu erhalten und einen Rückfall der Beweiswirkung auf § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung) zu vermeiden, muss eine eindeutige Signaturbeweiskette aufgebaut werden können.

Mentana-Claimsoft AG hat speziell für diesen Anwendungsbereich ein Gesamtkonzept aus der Signaturanwendungskomponente M-Doc AutoSigner und der Langzeitarchivierungslösung Hash-Safe Entwicklet die diese Anforderungen vollständig umsetzt.

Der M-DocAutoSigner übernimmt die gescannten Eingangsdokumente von der Scansoftware (z.B. Kofax Ascend Capture), berechnet den Hashwert und signiert diese dann qualifiziert im Massenbetrieb zur Ablage im Archiv (z.B. IBM Content Manager). Der M-Doc AutoSigner bietet zusätzlich die Möglichkeit einer SGB-konformen Stichprobenprüfung durch den Scanoperator.
Die erstellte Signatur wird in einen S/MIME-kompatiblen Signaturcontainer im PKCS#7-Format gespeichert und an die Verifikationsumgebung des Hash-Safe weitergereicht der dort für die dauerhafte Integrietät sorgt.