Elektronische Rechnungen qualifiziert signieren § 14 Abs. 3 Nr. 1, 2 UStG
Wegen des erheblichen Risikos der Fälschung elektronischer Rechnungen verlangt der Gesetzgeber für deren Sicherung in § 14 Abs. 3 Nr.1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG). Für die gesetzkonforme Signatur von elektronischen Rechnungsdokumenten, insbesondere von PDF-Dokumenten bieten wir für jede Unternehmensgröße die passende Lösung. Beispielsweise würden wir für ein Rechnungsvolumen von unter 10.000 Rechnungen die Benutzung des Signaturportal.de empfehlen. Durch die einstiegsfreundliche und trotzdem flexibele Gestaltung ist es in wenigen Handgriffen im vollem Umfang funktionsfähig. Für ein Rechnungsvolumen jenseits der 10.000 Rechnungen, nutzen sie einfach den M-Doc Autosigner.